Fachgespräch “Ein Netz für alle?!” – Brandenburgs Weg in die digitale Bürgergesellschaft
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hatte am 31.07.2012 zu dem o.g. Fachgespräch in den Brandenburger Landtag geladen. Ein Thema, dass sich auch die Piratenpartei Brandenburg ins Grundsatzprogramm geschrieben hat – “Die Piraten Brandenburg treten für ein Grundrecht auf Internetzugang (Breitband) ein”.
Als Experten waren Mathias Schindler (Projektleiter Politik und Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland e.V.), Thorsten Scholz (Projektleiter Breitband für Brandenburg der DNS:NET Internet Service GmbH), Anette Leeb und Jürgen Neumann (Förderverein Freie Netzwerke e.V.), Alexander Altmann (Freifunk Potsdam e.V.) geladen.
Die Moderation übernahm Michael Jungclaus (Sprecher für Infrastruktur der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag).
Die Piratenpartei Brandenburg wurde durch Michael Hensel (1. Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg), Gunter Ullrich (HVL) und Tobias Unbekannt (OHV) vertreten.
Die Vorträge der Experten beleuchteten die Vielfältigkeit dieses Themas und die unterschiedliche Herangehensweise der Wirtschaft und der Politik. Konsens bestand darüber, dass die Zugangs- und Teilhabegerechtigkeit die Grundlage der Netzpolitik ist. Damit ein barrierefreier Zugang zum Internet und damit zu Bildung, Wissen, Verwaltung, Freizeit uvm. für alle gewährleistet werden kann, müssen Breitbandanschlüsse flächendeckend vorhanden und die Kosten möglichst niedrig sein. Dies ist ein Spagat, der bei der finanziellen Situation der öffentlichen Hand kaum zu realisieren ist. Die TK-Unternehmen und Provider sind wirtschaftlichen Zwängen unterlegen (Kosten/Nutzen) – Kosten für den Ausbau, Nutzen (Höhe des zu erzielenden Gewinns in einem bestimmten Zeitraum) und den Verwaltungen der Städte und Gemeinden fehlen meist die Geldmittel für eine Finanzierung des Ausbaus. Hier wurde u.a. auf die “Glasfaserstrategie 2020” des Landes verwiesen.
Frau Kühlewind vom Städte- und Gemeindebund wies darauf hin, dass weder im TK-G noch im Energiewirtschaftsgesetz eine gesetzliche Regelung für ein Grundrecht auf einen Internetanschluss besteht. Eine Lücke, die es zu schließen gilt. Sie erklärte jedoch, dass Sie im Freifunk eine Möglichkeit sieht, kostengünstig die weißen Flecken in der ländlichen Region zu tilgen.
Zuvor hatten sowohl Alexander Altmann als auch Jörg Neumann über die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen von Freifunk gesprochen. In diesem Kontext stand auch die Diskussion über die unterschiedlichen Frequenzbänder für die Nutzung der Datenübertragung. Die derzeit für Freifunk zur Verfügung stehende Frequenz von 2,4 GHz ist denkbar ungünstig für die Überwindung von Hindernissen (Häuserwände, Bäume, etc.). Im Gespräch war das 800 MHz-Band des terrestrischen Fernsehens, welches jedoch untern den vier großen TK-Unternehmen lizenztechnisch versteigert wurde und somit für die private Nutzung nicht zur Verfügung steht. Teilweise fiel die Diskussion sehr technisch aus. Einigkeit bestand darüber, dass jeder Bürger einen freien Zugang zum Internet haben sollte und mit Freifunk wäre dies durchaus machbar. Es werden jedoch für die Umsetzung dringend Interessenten (Idealisten, technikaffine User) gesucht, die derzeit allerorts fehlen.
Die Diskussion zur Umsetzung und das finden geeigneter Wege für die flächendeckende Bereitstellung von Breitband- und Glasfaseranschlüssen (FTTH) muss weitergeführt werden. Letztendlich waren sich alle einig, dass eine Versorgung mit UMTS / LTE nur eine Brückentechnologie zur kurzfristigen Beseitigung von weißen Flächen darstellt, nachhaltig aber nur eine kabelgebundene Versorgung die Lösung darstellt.
Tobias Unbekannt