Untersuchungsausschuss zur Oranienburg Holding legt Abschlussbericht vor

Nach 14 Monaten intensiver Arbeit hat der Untersuchungsausschuss zur Oranienburg Holding unter Vorsitz von Daniel Langhoff (FDP) und Thomas Ney (Piraten) am Donnerstag, den 13. Januar 2022 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Auf insgesamt 44 Seiten dokumentiert der Ausschuss zahlreiche Fehler, Probleme und Rechtsverletzungen und gibt zugleich zehn Empfehlungen zur Optimierung des Holdingbetriebs und des Umgangs der Stadt mit kommunalen Unternehmen. Der Bericht wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen und die Handlungsempfehlungen mit einer großen Mehrheit und ohne Gegenstimmen gebilligt.

Für Irritationen und Erheiterung gleichermaßen sorgte lediglich die Stellungnahme des Bürgermeisters, in der dieser entgegen der Aussage des Berichtes feststellte, dass alles „mit rechten Dingen“ zugegangen und nicht „rumgekungelt“ worden sei und Transparenz schon bei der Holdinggründung ein besonderer Anspruch gewesen sei. Wie ernst der Bürgermeister es mit der Transparenz meint, lässt sich indes am Abschlussbericht ablesen, in dem er seinen Namen durch die Verwaltung schwärzen ließ. Auch die Bereitschaft zu notwendigen Veränderungen muss bezweifelt werden. Immerhin hatte der Bürgermeister bereits im Vorfeld eine Stellungnahme versendet, in der eine eigene, sehr exklusive Sicht auf die Vorgänge innerhalb der Holding deutlich wurde und in der den Handlungsempfehlungen des Ausschusses überwiegend widersprochen wurde.

Ungeachtet dessen werden wir uns dafür einsetzen, dass aus den Empfehlungen des Ausschusses zeitnah konkretes Handeln wird und die notwendigen Beschlüsse umgehend auf den Weg gebracht werden. Der vollständige Abschlussbericht kann hier eingesehen werden:

Die Schwärzungen erfolgten durch die Stadtverwaltung in Rücksprache mit der Datenschutzbeauftragten, sofern persönliche Informationen enthalten waren und die Betroffenen einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Dies betrifft neben dem Bürgermeister auch den Geschäftsführer der Oranienburg Holding.

Die Untersuchungsergebnisse in Kürze:

Insgesamt stellte der Ausschuss fest, dass eine außerordentliche Kündigung des WOBA-Geschäftsführers, wie sie Holding-Geschäftsführer, Bürgermeister und Aufsichtsrat im April 2020 anstrebten, zwar rechtlich möglich, inhaltlich aber nicht gerechtfertigt war. Zwar ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Holding- und dem WOBA-Geschäftsführer nachhaltig gestört, im konkreten Fall hat letzterer aber korrekt gehandelt, indem er statt der von der Holding gewünschten Inhouse-Vergabe fördermittelkonform eine freihändige Vergabe am Markt vornahm. So ist eine Inhousevergabe von Aufträgen wegen zu hoher schädlicher Fremdumsätze derzeit nicht rechtssicher möglich.

Der Konflikt zwischen beiden Geschäftsführern offenbarte nach Auffassung des Ausschusses auch grundlegende Probleme in der rechtlichen Ausgestaltung der Holding. So werden bestehende Regelungen durch das komplizierte Vertragsgeflecht ausgehebelt und die dominante Stellung des Holding-Geschäftsführers zusätzlich verstärkt. Einflussmöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung sind nicht rechtswirksam in den Verträgen implementiert und Auskunftsrechte des Aufsichtsrates stark eingeschränkt.

Auch finanziell konnte die Holding die mit der Gründung verbundenen Erwartungen bisher nicht erfüllen. So werden die durch den steuerlichen Querverbund entstehenden Vorteile gegenwärtig nahezu vollständig durch die Eigenkosten der Holding, hier vor allem Personalkosten, aufgezehrt. Insbesondere die Vergütung des Holding-Geschäftsführers liegt hierbei weit über vergleichbaren kommunalen Unternehmen.

Die Holdinggründung selbst verlief nach Auffassung des Ausschusses intransparent, war von zahlreichen vergaberechtlichen Verstößen begleitet und führte im Ergebnis zu einer erheblichen Kostensteigerung. Die Stadtverordnetenversammlung ihrerseits versäumte eine wirksame Kontrolle und ließ der Verwaltung sowie dem sogenannten „Ältestenrat“ weitestgehend freie Hand. Das Auswahlverfahren zur Bestimmung des Geschäftsführers war nicht fair, sondern begünstigte von Anfang an den später erfolgreichen Bewerber, der seinerseits bereits mit der Holdinggründung beauftragt wurde.

Die Handlungsempfehlungen in Kürze:

  1. Erstellung eines Kodex mit Leitlinien guter Unternehmensführung
  2. Verschärfung der Compliance-Regeln für Auftragsvergaben durch die Verwaltung
  3. Professionalisierung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren von Führungskräften und Orientierung am Gehaltskorridor vergleichbarer kommunaler Unternehmen
  4. Auflösung bestehender Doppelungen von Geschäftsführerposten (wie bspw. in der WOBA)
  5. Neuausschreibung auslaufender Geschäftsführerposten, Beginn des Verfahrens bereits Mitte 2022
  6. Genehmigungsvorbehalt für die Stadtverordnetenversammlung bei wichtigen Unternehmensentscheidungen
  7. Vereinheitlichung der bestehenden Vertragswerke
  8. Auskunftsrechte für Mitglieder des Aufsichtsrates gegenüber der Stadtverordnetenversammlung
  9. Regelmäßiges Monitoring schädlicher Fremdumsätze
  10. Externe Prüfung von Strukturveränderungen innerhalb der Holding, bis dahin keine Neueinstellungen von Führungspersonal; Bestandsgarantie für Tarifbeschäftigte auch im Falle einer Umorganisation

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Eine Antwort

  1. 16. April 2024

    […] des maßgeblich von uns Piraten vorangetriebenen Holding-Untersuchungsausschusses – der massive Versäumnisse offenbart hatte – sprachen der Bürgermeister, der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende sowie der Vorsitzende […]

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