Schleichende Einschränkung der Meinungsfreiheit? – Ein Debattenbeitrag

Der nachfolgende Beitrag spiegelt die persönliche Meinung des Autors wieder.

„Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.“

Evelyn Beatrice Hall

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Eine Zensur findet nicht statt. So regelt es Artikel 5 des Grundgesetzes. Diese Rechte finden – so bestimmt es der Artikel weiter – ihre Schranken nur in allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre. Entsprechend kennt das deutsche Recht eine Vielzahl von Paragraphen, die die Grenzen dieses Grundrechts definieren: Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB), sowie der Aufruf zur Straftat (§ 111 StGB) sind nur einige der Straftatbestände, die die Überschreitung der Meinungsfreiheit sanktionieren.

Im Kontext der Flüchtlingsdebatte geistert ein weiterer, ursprünglich aus den USA kommender Begriff durch den politischen Diskurs: „Hatespeech“, zu Deutsch Hassrede. Mit ihm sollen auch jene Meinungsäußerungen erfasst werden, die zwar möglicherweise nicht strafbar, aus Gründen der politischen Korrektheit aber dennoch unerwünscht sind, etwa weil sie Elemente einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit enthalten könnten. Gleich mehrere Bundesministerien wenden sich seit neuestem dem „Kampf gegen Hatespeech“ zu. Mit der Durchführung beauftragt wurde u. a. die Amadeu-Antonio-Stiftung. Sie soll mit einer „Taskforce“ Betreiber Sozialer Netzwerke im Umgang mit Hassreden beraten und allgmeine Löschempfehlungen aussprechen.

„Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich und ohne Angriffe.“

Bundesministerium des Innern via Twitter

Kampf gegen nicht strafbare Äußerungen? Kritiker befürchten, dass durch die Kampagne die Grenzen der Meinungsfreiheit schleichend verschoben und nicht nur unzulässige, sondern auch anderweitig missliebige Meinungen (wie etwa die Kritik an der Flüchtlingspolitik der Regierung) diskreditiert werden sollen.

Wer sagt, was „Hatespeech“ ist?

Einer der Hauptkritikpunkte am geplanten Vorgehen gegen sogenannten „Hatespeech“ ist dessen Unbestimmtheit. Die vom Bundesfamilienministerium geförderte Broschüre besagter Amadeu Antonio Stiftung verzichtet bewusst auf eine präzise Begriffsbestimmung und vermerkt lediglich:

„Die Frage, was Hate Speech eigentlich ist, bleibt umstritten. Eine feste Definition oder gar ein Katalog an Wörtern kann es nicht geben, da Hate Speech nicht aus dem jeweiligen Kontext gelöst werden kann.“

Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung

„Hatespeech“ sei demnach zwar kein juristischer, sondern ein politischer Begriff, weise aber Bezüge zu juristischen Tatbeständen auf. Assoziationen zu unrühmlichen Epochen deutscher Geschichte drängen sich auf. Mehr als einmal mündete die zu enge Verbindung von Politik und Justiz in Bezug auf die Meinungsfreiheit mit fatalen Folgen in eine Gesinnungsjustiz. So wurden beispielsweise in der DDR „diskriminierende Schriften“ als „staatsfeindliche Hetze“ bestraft. Durch die bewusst weite Fassung dieses Rechtsbegriffes wurden darunter all jene Äußerungen subsummiert, die den Alleinherrschaftsanspruch der SED in Frage stellten. Auch hinter der Bekämpfung von „Hatespeech“ steht heute eine politische Agenda. So soll durch sie eine gute Debattenkultur […] aktiv geschaffen werden. Was gut ist, definieren die Autoren der Broschüre selbst durch eine Reihe von Negativbeispielen. Wird demnach eine Aussage als „Hatespeech“ identifiziert, so soll diese zur Anzeige gebracht oder – wenn eine strafrechtliche Ahndung nicht möglich ist – den Betreibern sozialer Netzwerke gemeldet und von diesen anschließend gelöscht werden. Im Netz rät die Stiftung im Zweifel immer zur Anzeige. Eine Anzeige zu viel, ist besser als eine zu wenig.

Auf diese Weise soll Druck auf die Betreiber Sozialer Netzwerke ausgeübt werden, auch Inhalte zu löschen, gegen die nach geltendem Recht keine Handhabe besteht. Und da er dies mangels rechtlicher Grundlage nicht selbst tun kann, beauftragt der Staat eine private Stiftung mit der Durchführung der Kampagne. Formal wird die Stiftung nur „beratend“ im Rahmen einer „Taskforce“ tätig. Gleichzeitig erhöht Justizminister Maas den Druck auf Facebook und Co., den Empfehlungen der „Taskforce“ nachzukommen. Die eigentliche Löschung erfolgt dann vom Betreiber selbst mit Verweis auf dessen Nutzungsbedingungen. Der missliebige Beitrag ist weg, ganz ohne rechtsstaatliches Verfahren. Ein wirksamer Einspruch ist in aller Regel nicht möglich. Insgesamt handelt es sich also um ein hochgradig intransparentes Verfahren.

Gegen wen sich dieses Vorgehen vornehmlich richten soll, wird im weiteren Verlauf der Broschüre deutlich:

„In Zeiten von Sozialen Medien und einer ausgeprägten Forenkultur dient das Netz nicht nur als Ort des Austausches, sondern auch für Verabredung und Planung konkreter Aktionen und rechtsextremer Überfälle. Neonazis haben das Netz schon früh als ideales Werkzeug für Vernetzung, Propaganda und Rekrutierung entdeckt. Hate Speech ist ein Mittel organisierter Rechter, um die ideologische Deutungshoheit für sich zu gewinnen und Solidarisierungseffekte zu provozieren, die nicht originär rechte Bürger_innen einfangen sollen.“

Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung

Vorweg zu sagen ist, dass die Anstiftung, Beihilfe und Billigung von Straftaten selbst strafbar sein können und unbedingt zu verfolgen sind. Auch geht es nicht um die Legitimierung extremistischer Aussagen. Die starke Fokussierung auf rechtsextreme Äußerungen war angesichts der bisherigen, durchaus unterstützenswerten Aktivitäten der Stiftung nicht verwunderlich. Das hier beschriebene Nutzungsverhalten ist jedoch keineswegs nur für das politisch rechte Spektrum charakteristisch, sondern wird von Linksextremisten gleichermaßen genutzt. Diese werden aber an keiner Stelle adressiert, wohingegen rechte (nicht zwangsläufig rechtsextreme) Aussagen pauschal von „Hatespeech“ umfasst werden sollen. Diese einseitige Fokussierung auf rechte Propaganda steht dabei im Widerspruch zu einer Aussage an anderer Stelle der Broschüre:

„Der Staat kann [Meinungsäußerungen] untersagen, sofern er sich hierzu ‚allgemeiner‘ Gesetze bedient. Allgemein sind in diesem Sinn solche Gesetze, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten, die also meinungsneutral sind. […] Verböte ein Gesetz hingegen (hypothetisch) einseitig die Verbreitung linksextremer politischer Ansichten, so wäre dieses Gesetz nicht allgemein und damit verfassungswidrig.“

Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung

An dieser Stelle sei lediglich auf die unterschiedliche Bewertung rechts- und linksextremer Aussagen hingewiesen. Das von der Stiftung gewählte Beispiel müsste im Umkehrschluss auch für die Verbreitung rechtsextremer Ansichten gelten. Selbstverständlich kann beides nicht im allgemeinen Interesse liegen. Ebensowenig geht es darum, rechtsradikale Inhalte zu legitimieren.

Entscheidend ist, dass es sich nach Auffassung der Stiftung eben nicht einmal um extremistische Inhalte handeln muss. Auch vermeintlich rationale Aussagen, die ganz klar außerhalb des justiziablen Bereichs liegen können problematisch sein, weil sie etwa mit falschen Fakten rechter Propaganda in die Hände spielen.

Ein Beispiel für derart problematische Aussagen findet sich auf der Webseite der Stiftung:

„[…] Im Alltag schwerer zu erkennen sind aber Fälle, in denen die Aussage selbst zunächst harmlos oder sogar positiv wirkt, und die Hassrede Teil einer zum Verständnis der Äußerung notwendigen stillschweigenden Grundannahme ist. […] Politische Gruppen verwenden diese Strategie der impliziten Hassrede häufig: Wenn eine Partei etwa ständig betont, dass Migrant/innen willkommen seien, ‚solange sie sich an unsere Gesetze halten‘, ist dies ja zunächst eine fast schon trivial harmlose Aussage, denn selbstverständlich sollen sich alle Menschen an Gesetze halten. Die Aussage wird aber dadurch zu einer Verunglimpfung von Migrant/innen, weil sie nur dann einen Sinn ergibt, wenn wir annehmen, dass Migrant/innen sich normalerweise nicht an Gesetze halten. […]“

Webseite der Amadeu-Antonio-Stiftung

Mit einem derartigen Verständnis ließe sich aktuell beinahe jeder Vorbehalt gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als „Hatespeech“ qualifizieren.

Bemerkenswerter ist jedoch, dass sich die Stiftung – wie dargelegt – auch gegen Meinungsäußerungen richten will, von deren Zulässigkeit sie zweifelsfrei überzeugt ist. So gestehen die Autoren selbst ein, dass das deutsche Recht nur zwischen zumlässigen und nicht zulässigen Meinungsäußerungen unterscheidet. Demnach ist aber jede nicht explizit verbotene Meinungsäußerung gestattet. Das Bundesverfassungsgericht hat diese besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit in unzähligen Urteilen hervorgehoben. Für den Schutz durch Artikel 5 des Grundgesetzes sei es unerheblich, ob eine die geäußerte Meinung ‚wertvoll‘ oder ‚wertlos‘, ‚richtig‘ oder ‚falsch‘, emotional oder rational begründet ist (BVerfG 1 BvR 389/90). Die Meinungsfreiheit schütze nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen. Kritik [darf] auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen (BVerfG 1 BvR 2646/15). Vielmehr sei Meinung, auch die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig (BVerfG 2 BvR 41/71).

Somit hat das Bundesverfassungsgericht eben jene, von der Stiftung erhobenen Ansprüche an eine zulässige Meinungsäußerung verworfen. Dessen waren sich auch die Autoren offenbar bewusst. Folglich stellt sich die Stiftung mit ihren Aktivitäten bewusst gegen zulässige Ausprägungen der freien Meinungsäußerung. Geht es also mit verfassungsfeindlichen Mitteln gegen Verfassungsfeinde? Etwas überspitzt könnte man fragen:

Die Amadeu-Antonio-Stiftung – eine verfassungsfeindliche Organisation?

Bei der näheren Betrachtung der Stiftung seien nur einige wenige Punkte herausgegriffen. Seit ihren jüngsten Aktivitäten befindet sich die Stiftung jedoch unter verstärkter Beobachtung, sodass der interessierte Leser durch eine einfache Internetrecherche sicher auf weitere Fakten stoßen wird.

Verfasst wurde die hier vielzitierte Broschüre von Julia Schramm. Die selbsternannte Internet-Exhibitionistin arbeitete zunächst für die FDP, saß zeitweilig im Bundesvorstand der Piratenpartei und unterstützt neuerdings die Linkspartei. Schramm, die sich selbst als Marxistin bezeichnet, ist Anhängerin der radikalen Linken und wird zum Kreis der sogenannten Antideutschen gezählt. In die Kritik geriet sie unter anderem für zahlreiche beleidigende, zum Teil menschenverachtende Beiträge im Kurznachrichtendienst Twitter. So huldigte sie unter anderem Royal-Air-Force-Offizier Arthur Harris für die Bombardierung Dresdens:

„Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer frei!“

Julia Schramm via Twitter
(Der Beitrag wurde inzwischen von ihr gelöscht. Ein Screenshot findet sich oben.)

Klarer Hatespeech sollte man meinen. Aber mit etwas Bigotterie findet sich für diese problematische Aussage eine passende Rechtfertigung:

„Rassismus gegen Weiße […] hat jedoch keine gesellschaftliche Dimension. Entsprechend fallen abwertende Aussagen über Weiße (z.B. ‚Kartoffel‘) nicht unter Hate Speech, da ihnen schlicht die gesellschaftlichen Konsequenzen fehlen.“

Webseite der Amadeu-Antonio-Stiftung

Zumindest beim Bundesministerium des Innern sah man das etwas anders und reagierte mit einer butterweichen, am Ende folgenlosen Distanzierung:

„In einigen Tweets haben sie uns auf Äußerungen einer Mitarbeiterin der Stiftung, die die o. a. Broschüre verfasst hat, aufmerksam gemacht. Einige der von ihr verfassten Tweets überschreiten tatsächlich auch für uns die Grenze zur Hassrede. Von diesen Aussagen distanzieren wir uns.“

Bundesministerium des Innern via Twitter

Frau Schramm ist allerdings nicht die einzige kritische Personalie der Stiftung. An ihrer Spitze steht Anetta Kahane. Die 1954 in Ost-Berlin geborene Journalistin arbeitete von 1974 bis 1982 als inoffizielle Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit. Während dieser Zeit berichtete sie ehrlich und zuverlässig und belastete dutzende Personen aus ihrem persönlichen Umfeld. Am Ende umfasste ihre IM-Akte knapp 800 Seiten. Mit ihrer Stasi-Vergangenheit konfrontiert, ließ sie 2012 ein Gutachten durch den Historiker Helmut Müller-Enbergs anfertigen, ob Dritten durch ihre Kontakte zum MfS Nachteile entstanden seien. Auf Grundlagen der von Kahane selbst vorgelegten Unterlagen, konnte dieser hierfür keine Indizien feststellen. Von ihren Unterstützern wird dies fälschlicherweise stets als Entlastung gewertet, da Kahane schließlich „niemandem geschadet“ habe. Das hält das Gutachten aber gar nicht fest. De facto konnte Kahane zum Zeitpunkt der Berichte gar nicht wissen, ob Dritten hierdurch Nachteile entstehen, da prinzipiell jede Information für das MfS von Nutzen sein konnte. Sie nahm dies billigend in Kauf. So hält auch das Müller-Enbergs-Gutachten fest, dass Informationen, gleich – welcher Art und Umfang – per se das Risiko enthalten konnten, Dritte zu benachteiligen. Die bloße Existenz des Ministeriums für Staatssicherheit hatte indes gesellschaftliche Folgen für die Menschen in der ehemaligen DDR. Als „Schild und Schwert der Partei“ sicherte es die SED-Diktatur. Und Kahane war Teil dieses Systems. (Kahane ist im Übrigen nicht die einzige Personalie der Stiftung mit Geheimdiensterfahrung. So sitzt der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz von Thüringen im Stiftungsrat.)

Trotz allem ist die Stiftung in der Politik scheinbar gut vernetzt. So finden sich im Internet zahlreiche Berichte, die auf das geringe Stiftungskapital verweisen, welches eine eigenständige Arbeit eigentlich gar nicht ermögliche (Näheres zu den Finanzen der Stiftung hat der Rechtsanwalt und Steuerberater Ansgar Neuhof zusammengetragen. [1] [2]). Vielmehr profitiere die Stiftung von umfangreichen Zuwendungen der öffentlichen Hand und sei fast vollständig von diesen Projektförderungen abhängig. Zum Teil erhält die Stiftung diese auch auf fragwürdige Art und Weise zugesprochen. Es wäre also zu fragen, ob hierbei nicht eine Art mittelbares Staatshandeln im privatrechtlichen Bereich vorliegt. In anderen Bereichen hat die Justiz dieser Flucht ins Privatrecht bereits eine Absage erteilt. Wohl auch deshalb scheut sich das Justizministerium, eine allzu große Nähe zur Stiftung einzugestehen.

Auch in den Medien scheint die Stiftung gut vernetzt und hat vor allem in Journalistenkreisen einige Unterstützer. Als Beispiel sei hier Matthias Meisner genannt, der in einem Artikel im Tagesspiegel die Stiftung gegen jedwede Kritik in Schutz nahm. Vielmehr sei diese durch ihr Engagement gegen Rassismus und Gewalt in den Fokus Rechtsextremer geraten und sehe sich zu Unrecht einer Hetzkampagne ausgesetzt. Die Angriffe auf Kahane seien häufig antisemitisch motiviert, beklagt in dem Artikel auch Stiftungsgeschäftsführer Timo Reinfrank und versucht damit Kritik an ihrer Person unmöglich zu machen.

Sicherlich finden sich unter den Kritikern der Stiftung auch zahlreiche Rechte und sogar Rechtsextreme. Deren Kommentare stehen der Menschenverachtung einer Julia Schramm in keiner Weise nach und sind ebenso verachtungswürdig. Für Meisner genügt dies allerdings, um jegliche Kritik an der Arbeit der Stiftung zu delegitimieren und sich grundsätzlich nicht mit Gegenargumenten auseinander zu setzen. Meisner verkennt damit, dass die Stiftung keineswegs nur von rechter Seite kritisiert wird. Und selbst wenn dem so wäre: Grundsätzlich ist es völlig unerheblich, von welcher Seite Kritik hervor gebracht wird, solange sie inhaltlich gerechtfertigt ist. Doch auf die inhaltlichen Punkte geht Meisner mit keinem Wort ein. Und auch für die Frankfurter Rundschau, zugleich Arbeitgeberin von Stiftungschefin Kahane, sind ihre Kritiker ausschließlich rechte Verschwörungstheoretiker.

Gegen Kritiker geht die Stiftung allerdings auch selbst vor und verlangte vom ZDF die Löschung eines satirischen Beitrags von Achim Winter in der Sendung „Hallo Deutschland“. Die Zensurbemühungen richteten sich zu allererst gegen die eigenen Kritiker. Kein guter Auftakt.

Zur Rolle der Piraten

Bei Themen wie Meinungsfreiheit und Zensur (speziell im Internet) geht es um den Markenkern unserer Partei, die quasi „im Internet geboren“ wurde. Einem größeremn Personenkreis wurden wir 2009 im Kontext des sogenannten „Zugangserschwerungsgesetzes“ von „Zensursula“ von der Leyen bekannt. Damals wollte die Bundesregierung eine Zensurinfrastruktur errichten, um die Verbreitung kinderpornografischen Materials zu erschweren. Die Piraten standen seinerzeit in den Umfragen nicht wesentlich besser da als heute. Was aber vielen an den Piraten von 2009 imponierte, war, dass sie das Rückgrat besaßen auch dann zu ihren Überzeugungen zu stehen, wenn sie sich hierfür massiven Anfeindungen ausgesetzt sahen. Weil für unsere Partei der Zweck eben nicht automatisch die Mittel heiligte. Das wirkte anziehend. Wir entstammen der Netz- und Nerdszene. Da konnte der Umgangston schon immer etwas rauer sein, solange die Fakten bzw. Informationsgehalt stimmten. Ansonsten galt: dftt. Dort kämpften Chaoten wie die Anhänger von Anonymous für Meinungsfreiheit und gegen jede Form der Zensur und erhielten dafür eine breite Anerkennung. Wir verstehen uns als der politische Arm dieser Szene.

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