Melderegisterauskünfte 2021: Was die Daten der Oranienburger kosten und wie Bürger sich wehren können

Die Stadt Oranienburg hat im Jahr 2021 mindestens 2.500 gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt erteilt. Das entspricht statistisch etwa den Daten von jedem sechzehnten erwachsenen Einwohner Oranienburgs. Insgesamt wurden hierauf Gebühren im Umfang von rund 24.500 Euro erhoben. „Hier handelt es sich zum überwiegenden Teil um Auskünfte zu gewerblichen Zwecken“, wie die Stadt auf Anfrage der Piratenpartei mitteilte. Die genaue Anzahl gewerblicher Anfragen wurde nicht genannt.

Aus Sicht der Piratenpartei ist die hohe Anzahl an Datenweitergaben problematisch. „Für die Betroffenen bedeutet das zumeist zusätzliche Werbung im Briefkasten“, gibt Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten kritisch zu bedenken.

Bei Melderegisterauskünften handelt es sich um Daten aus dem Einwohnerverzeichnis der Stadt, welche auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu verschiedenen Zwecken mitgeteilt werden. Hierzu zählen bspw. die Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen in Zeitungen, Wahlwerbung von politischen Parteien, Mitglieder- und Angehörigenauskünfte an Religionsgemeinschaften oder sonstige gewerbliche Zwecke. Die Datensätze einer einfachen Meldeauskunft umfassen üblicherweise Name, Doktortitel und Anschriften einer Person, sowie in einigen Fällen Hochzeits- und Geburtsdaten. Erweiterte Melderegisterauszüge sind in der Regel umfangreicher und dürfen nur in besonderen Fällen erteilt werden. Dies war im vergangenen Jahr 90 mal der Fall.

Im Wahljahr wurden zudem die Daten von 1.739 Personen an politische Parteien zum Zwecke der Wahlwerbung übermittelt und hierfür Gebühren in Höhe von 447,90 Euro erhoben. Dies entspricht rechnerisch etwa 0,26 Euro pro Person. Hierbei ist es sogar möglich, gezielt bestimmte Alterskohorten abzufragen, etwa um Werbung speziell an Erstwähler oder Senioren zu versenden. Welche zwei Parteien die Daten abgefragt haben, wurde nicht mitgeteilt. Die Piratenpartei macht von der Möglichkeit des Melderegisterauszugs aus Datenschutzgründen keinen Gebrauch.

„Wir finden es bedauerlich, dass es offenbar auch bei politischen Parteien Begehrlichkeiten nach den Daten unserer Bürger gibt. Vielmehr sollte sich die Politik um deren Schutz bemühen“, findet Ney.

Nach Weitergabe der Daten hat die Stadt technisch und rechtlich keinerlei Möglichkeit zu überprüfen, ob die Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet und danach gelöscht werden. „Dennoch weisen wir im Rahmen der Auskunftserteilung stets schriftlich darauf hin, dass die übermittelten Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, zu deren Erfüllung sie übermittelt wurden und anschließend zu löschen sind. Jede Melderegisterauskunft beinhaltet einen entsprechenden Hinweis dazu“, teilte die Stadt mit.

Die Stadt kann nicht effektiv sicherstellen, was mit den Daten passiert. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes bei der Datenauskunft möglichst restriktiv anzuwenden. Darüber hinaus sollten sich die Bürger Oranienburgs selbst schützen, indem sie der Weitergabe ihrer Daten beim Bürgeramt widersprechen.

Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten

Eine Übermittlung der Daten darf immer dann erfolgen, wenn die betroffene Person der Weitergabe nicht ausdrücklich widersprochen hat. Zu diesem Zweck bietet die Piratenpartei eine Postkarte an, mit der die Bürgerinnen und Bürger auf einfache Weise dem Einwohnermeldeamt ihren Sperrwunsch mitteilen können. Diese kann entweder über die Geschäftsstelle der Partei (Bötzower Platz 1, 16515 Oranienburg) bezogen oder über die Webseite heruntergeladen werden. Alternativ bietet die Partei einen Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch auf ihrer Webseite an.

Grundsätzlich werbe die Partei aber für eine Umkehr des bestehenden Verfahrens:

Die Sperrung von Daten sollte der Regelfall sein und Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Bürger dies ausdrücklich wünscht.

Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten

Mustertext für Widerspruchsschreiben:

An das
Einwohneramt der Stadt Oranienburg
Schlossplatz 1
16515 Oranienburg

[Ort, Datum]

Betreff: Widerspruch gegen die Datenweitergabe durch die Meldebehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich, [Vorname + Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in der [Vollständige Anschrift],

  • gemäß §50 Abs. 1. BMG der Auskunftserteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene,
  • gemäß §50 Abs. 2 BMG der Auskunftserteilung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen,
  • gemäß §50 Abs. 3 BMG der Auskunftserteilung an Adressbuchverlage zum Zwecke der Herausgabe von Adressbüchern,
  • gemäß §36 Abs. 2 BMG der Datenübermittlung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial der Bundeswehr,
  • gemäß §42 Abs. 3 BMG der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen meine Familienangehörigen, nicht aber ich selbst, angehören,
  • sowie gemäß § 44 BMG jeglicher Erteilung von Melderegisterauszügen über meine Person zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels.

[Unzutreffendes bitte streichen!]

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

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